Das parteilose Parteiprogramm

In loser Folge:

3. Nachwuchs

Paarungswillige Erwachsene müssen einen Befähigungsnachweis erbringen, das sie in der Lage sind, Kinder menschengerecht aufzuziehen. Sie müssen den Nachweis erbringen (siehe Befähigungsnachweis) das sie ein Kind ausschliesslich aus reiner Menschenliebe in die Welt setzen wollen. Dabei ist mit Menschenliebe, die Liebe zu dem neu zu schaffenden Leben gemeint.

Paarungswillige Erwachsene müssen in der Lage sein, Mitgefühl zu vermitteln.

Nachsicht, Toleranz, Rücksicht, Respekt und Hilfsbereitschaft sowie Solidarität für jeglichen Mitmenschen sind überzeugend und dauerhaft zu vermitteln.

Jegliche Religion oder vergleichbare Indoktrinationen, im Rahmen der Aufzucht, sind bei Höchststrafe verboten.

Diese Eigenschaften werden bereits bei den paarungwilligen Frauen und Männern gleichwohl vorausgesetzt und insoweit im Rahmen eines Befähigsnachweises abgeprüft.

Dabei gelten Altersgrenzen der jeweils Paarungswilligen, von mindestens 28 Jahre bis maximal 38 Jahre, bei Mann wie bei Frau.

Fremdbesamungen und ähnliche unsägliche Fortpflanzungsmethoden werden damit überflüssig. Ein Kind muss seinen Vater von Anfang an kennen.

Näheres regelt ein BundesGesetz.
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